Bei kaum
einem Thema gibt es eine verschärfte Diskussion als beim Thema
Abtreibung. Auf der einen Seite strikte Gegner, auf der anderen Seite
Befürworter.
Sicherlich
sollte eine Abtreibung immer die letzte Instanz und sehr gut durchdacht
sein. Dazu gehört es auch, sich Infos zu suchen und abwägen zu können…
Das Netz ist
voll von Anti-Seiten, die mit falschen Infos ein schlechtes Gewissen
“einimpfen” (so z. B. auch
www.abtreibung.de ) - deshalb empfehlen wir jedem nur auf
“professionelle” Seiten wie Pro-Familia zu gehen. Dort gibt es keine
falschen Infos.
Wir wollen
umfassend Informieren. Über die Rechtlichen Bestimmungen, das
Beratungsgespräch und den Eingriff.
Rechtliches
- Die Schwangere muss sich vor dem Abbruch einer
vorgeschriebenen
Beratung unterzogen haben.
- Diese muss von einer anerkannten Beratungsstelle bescheinigt
werden
- Der Eingriff darf nicht früher, als am 4. Tag nach der
Beratung sein.
- Er muss bis zur 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt
werden.
Besondere Bedingungen bei der “kriminologischen” und “medizinischen”
Indikation!
Kriminologische Indikation:
Davon
spricht man, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat
(Vergewaltigung, Missbrauch) beruht. Hier darf bis zum Ende der 12.
Woche abgetrieben werden.
Medizinische
Indikation:
Die
Schwangerschaft bez. Das Kind würde eine Gefahr für die (körperliche und
seelische) Gesundheit der Mutter bedeuten. Hier gibt es keine Frist, bis
wann der Eingriff stattfinden muss.
Die Beratung
Viele Frauen haben Angst, dass sie dort Vorwürfe erwartet. Das stimmt
nicht. Zwar sind sie natürlich darauf ausgerichtet der Schwangeren
Perspektiven aufzuzeigen - sie über Unterstützung und Rechte aufzuklären
- trotzdem wird man dort nicht wahllos verurteilen.
Die Schwangere wird gefragt werden, warum sie einen Abbruch wünscht.
Der Berater wird das Gespräch und die wesentlichen Inhalte festhalten.
Das ganze bleibt jedoch Anonym, sodass die Schwangere keine Angst haben
muss, dass jeder von ihrer Lage erfährt. Wenn die Schwangere es wünscht,
kann aber auch das gesamte Gespräch anonym geführt werden.
Am Ende der Beratung bekommt man die Bestätigung ausgestellt.
Eine Beratungsstelle kann zum Beispiel Pro Familia sein. Die Beratung
ist kostenlos.
Die Entwicklung des Kindes bis zur 12.
Woche…
Es darf nur bis zur 12 Woche abgetrieben werden. Nur in schwerwiegenden
Ausnahmefällen später. Das Kind sieht zu diesem Zeitpunkt so aus (10
Woche - allerdings werden über 80% der Abtreibungen bereits früher
vorgenommen)
Spürt das Kind Schmerzen?
Die Vereinigung amerikanischer Frauenärzte befasst sich intensiv mit der
Entwicklung von Föten. Zum Thema Scherzempfinden des Kindes haben sie
diesen Text veröffentlicht, der den Stand der Wissenschaft aufzeigt:
"Das Kleinhirn erreicht seine endgültige Form im 7. Monat. Die Umhüllung
(Myelinisierung) des Rückenmarks und des Gehirns beginnt zwischen der
20. und 40. Schwangerschaftswoche. Diese und andere Entwicklungen des
Nervensystems müssen stattgefunden haben, ehe der Fötus Schmerz
empfinden kann"
Die Professorin für Neurobiologie Maria Fitzgerald aus London befasst
sich ebenfalls mit diesem Thema:
"Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist
es auf jeden Fall unzutreffend, von einer «Wahrnehmung» oder einer
«bewussten Reaktion» des Fötus zu sprechen"
(siebte Woche)
Der Abbruch
Mifegyne
Zu Beginn der Schwangerschaft, kann diese noch medikamentös abgebrochen
werden (etwa bis zur 5. Woche). Dies wird mit der Pille Mifegyne
gemacht.
Diese Pille ist quasi ein „Anti-Progesteron“. Es sorgt dafür, dass die
Gebärmutterschleimhaut mit dem Fötus abgestoßen wird. Quasi wie bei der
Menstruation. Der Embryo ist derzeit gerade 2-8 mm groß. Meist wird er
komplett mit abgestoßen, in wenigen Fällen ist zusätzlich ein
instrumenteller Eingriff von Nöten.
Wie läuft das ab?
In einer Klinik nimmt die Schwangere drei Mifegynetabletten. Zwei Tage
später erhält sie nochmals zwei Prostaglandintabletten, die den Abbruch
beschleunigen. Ab jetzt bleiben sie zur Beobachtung im Krankenhaus. Die
meisten Frauen stoßen den Fötus nach 3-4 Stunden aus. Spätestens nach 24
Stunden jedoch ist der Abbruch beendet. Zwei Wochen später folgt eine
Nachuntersuchung.
Die Absaugmethode
Die Absaugmethode wird angewandt, wenn es für die Mifegyne zu spät ist,
oder aus sonstigen Gründen nicht mit Mifegyne abgetrieben werden kann.
Sie wird
entweder unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose angewandt. Der
Muttermund wird leicht gedeht und das Gewebe abgesaugt. Der Eingriff
dauert nur wenige Minuten. In wenigen Fällen muss zusätzlich
“ausgeschabt” werden. War die Ausschabung früher noch eine Methode eine
Schwangerschaft abzubrechen, so wird sie heute nur noch in wenigen
Fällen zur Unterstützung der Absaugmethode angewandt. Hierbei wird mit
einem stumpfen “Messer” die Gebärmutterwand “abgeschabt”.
Wir wollen
bewusst weder die Pro- noch die Contraseite unterstützen, sondern
Informationen geben. Noch mehr Wissenswertes (wahres!) findet ihr auf
den unten genannten Seiten.
Quellen:
www.abtreibung-web.de
www.profamilia.de
www.svss-uspda.ch
Bericht von Marina
Kleinlein (ehem. Chefredakteurin – 17 Jahre)©
www.infothek-liebe.de
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