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Abtreibung

  

Bei kaum einem Thema gibt es eine verschärfte Diskussion als beim Thema Abtreibung. Auf der einen Seite strikte Gegner, auf der anderen Seite Befürworter.  

Sicherlich sollte eine Abtreibung immer die letzte Instanz und sehr gut durchdacht sein. Dazu gehört es auch, sich Infos zu suchen und abwägen zu können… 

Das Netz ist voll von Anti-Seiten, die mit falschen Infos ein schlechtes Gewissen “einimpfen” (so z. B. auch www.abtreibung.de ) - deshalb empfehlen wir jedem nur auf “professionelle” Seiten wie Pro-Familia zu gehen. Dort gibt es keine falschen Infos. 

Wir wollen umfassend Informieren. Über die Rechtlichen Bestimmungen, das Beratungsgespräch und den Eingriff.  

Rechtliches

  

-           Die Schwangere muss sich vor dem Abbruch einer vorgeschriebenen

            Beratung unterzogen haben.

-           Diese muss von einer anerkannten Beratungsstelle bescheinigt werden

-           Der Eingriff darf nicht früher, als am 4. Tag nach der Beratung sein.

-           Er muss bis zur 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. 

Besondere Bedingungen bei der “kriminologischen” und “medizinischen” Indikation! 

Kriminologische Indikation:

Davon spricht man, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat (Vergewaltigung, Missbrauch) beruht. Hier darf bis zum Ende der 12. Woche abgetrieben werden. 

Medizinische Indikation:

Die Schwangerschaft bez. Das Kind würde eine Gefahr für die (körperliche und seelische) Gesundheit der Mutter bedeuten. Hier gibt es keine Frist, bis wann der Eingriff stattfinden muss.

 Die Beratung

 Viele Frauen haben Angst, dass sie dort Vorwürfe erwartet. Das stimmt nicht. Zwar sind sie natürlich darauf ausgerichtet der Schwangeren Perspektiven aufzuzeigen - sie über Unterstützung und Rechte aufzuklären - trotzdem wird man dort nicht wahllos verurteilen. 

Die Schwangere wird gefragt werden, warum sie einen Abbruch wünscht.

Der Berater wird das Gespräch und die wesentlichen Inhalte festhalten. Das ganze bleibt jedoch Anonym, sodass die Schwangere keine Angst haben muss, dass jeder von ihrer Lage erfährt. Wenn die Schwangere es wünscht, kann aber auch das gesamte Gespräch anonym geführt werden.

Am Ende der Beratung bekommt man die Bestätigung ausgestellt. 

Eine Beratungsstelle kann zum Beispiel Pro Familia sein. Die Beratung ist kostenlos. 

Die Entwicklung des Kindes bis zur 12. Woche 

 

Es darf nur bis zur 12 Woche abgetrieben werden. Nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen später. Das Kind sieht zu diesem Zeitpunkt so aus (10 Woche - allerdings werden über 80% der Abtreibungen bereits früher vorgenommen) 

 

Spürt das Kind Schmerzen? 

Die Vereinigung amerikanischer Frauenärzte befasst sich intensiv mit der Entwicklung von Föten. Zum Thema Scherzempfinden des Kindes haben sie diesen Text veröffentlicht, der den Stand der Wissenschaft aufzeigt: 

"Das Kleinhirn erreicht seine endgültige Form im 7. Monat. Die Umhüllung (Myelinisierung) des Rückenmarks und des Gehirns beginnt zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche. Diese und andere Entwicklungen des Nervensystems müssen stattgefunden haben, ehe der Fötus Schmerz empfinden kann" 

Die Professorin für Neurobiologie Maria Fitzgerald aus London befasst sich ebenfalls mit diesem Thema: 

"Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer «Wahrnehmung» oder einer «bewussten Reaktion» des Fötus zu sprechen" 

(siebte Woche)

 Der Abbruch 

Mifegyne 

 

Zu Beginn der Schwangerschaft, kann diese noch medikamentös abgebrochen werden (etwa bis zur 5. Woche). Dies wird mit der Pille Mifegyne gemacht.  

Diese Pille ist quasi ein „Anti-Progesteron“. Es sorgt dafür, dass die Gebärmutterschleimhaut mit dem Fötus abgestoßen wird. Quasi wie bei der Menstruation. Der Embryo ist derzeit gerade 2-8 mm groß. Meist wird er komplett mit abgestoßen, in wenigen Fällen ist zusätzlich ein instrumenteller Eingriff von Nöten.  

Wie läuft das ab? 

In einer Klinik nimmt die Schwangere drei Mifegynetabletten. Zwei Tage später erhält sie nochmals zwei Prostaglandintabletten, die den Abbruch beschleunigen. Ab jetzt bleiben sie zur Beobachtung im Krankenhaus. Die meisten Frauen stoßen den Fötus nach 3-4 Stunden aus. Spätestens nach 24 Stunden jedoch ist der Abbruch beendet. Zwei Wochen später folgt eine Nachuntersuchung. 

Die Absaugmethode 

Die Absaugmethode wird angewandt, wenn es für die Mifegyne zu spät ist, oder aus sonstigen Gründen nicht mit Mifegyne abgetrieben werden kann. 

Sie wird entweder unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose angewandt. Der Muttermund wird leicht gedeht und das Gewebe abgesaugt. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. In wenigen Fällen muss zusätzlich “ausgeschabt” werden. War die Ausschabung früher noch eine Methode eine Schwangerschaft abzubrechen, so wird sie heute nur noch in wenigen Fällen zur Unterstützung der Absaugmethode angewandt. Hierbei wird mit einem stumpfen “Messer” die Gebärmutterwand “abgeschabt”.

Wir wollen bewusst weder die Pro- noch die Contraseite unterstützen, sondern Informationen geben. Noch mehr Wissenswertes (wahres!) findet ihr auf den unten genannten Seiten.

Quellen:
www.abtreibung-web.de
www.profamilia.de
www.svss-uspda.ch

Bericht von Marina Kleinlein (ehem. Chefredakteurin – 17 Jahre)© www.infothek-liebe.de